P596 596 BAYERNTEXT 28.05. 20:53:15
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AUFTEILUNG DER RUNDFUNKGEBÜHR
Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt
z.Zt. DM 23.80. Sie setzt siah au; dez
Hörfunk- bzw. Grundgebühr (DM 8.25) und
der Fernsehgebühr (DM 15.55) zusammen.
Die Einnahmen aus der Rundfunkgebühr
stehen dem BR nicht uneingeschränkt zur
Verfügung. Aus den DM 23.80 fließen
rund DM 4.00, aus der 30% Fernsehgebühr
an das ZDF.
Auch die Landesmedienanst lten, denen
die Aufsicht über den privaten Rundfunk
obliegt, erhalten einen Anteil.
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