P424 424 BAYERNTEXT 11.06. 20:43:00
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OURISTIK/VERKEHR MELDUNC
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Auto-Diebstahlversiaherung im Ausl nd
Für ein im Ausland vor einem Hotel ab-
gestelltes Auto, das gestohlen wird,
muß die deutsche Versicherung zahlen.
Das hat das Pfälzische Oberlandesge-
richt Zweibrücken entschieden (Az. 1 U
65/94). In dem vorliegenden Fall hatte
ein Mann sein Auto in Mailand auf einer
beleuchteten Straße vor dem Hotel ge-
parkt. Als der Wagen gestohlen wurde,
wollte die Versicherung niaht zahlen.
Das Gericht konnte kein grob fahrläusi-
ges Verhalten des Mannes erkennen, der
das Lenkradschloß des Wagens eingera-
stet hatte. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
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