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5?55 BR Gebühren-Info
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Wer muss Rundfunkgeräte anmelden?
In Wohngemeinschaften mit mehreren Per-
sonen muss jedes Mitglied das Radio
und/oder den Fernseher in seinem Wohn-
bereich selbst anmelden.
Radiogeräte, die mit an den Arbeits-
platz genommen werden, müssen vom Ar-
beitnehmer zusätzlich zu den zu Hause
stehenden Geräten angemeldet werden.
Rundfunkgeräte in der Zweit- oder Fe-
rienwohnung, die styndig oder saisonal
zum Empfang bereit gehalten werden,
sind extra anzumelden. Das gilt auch
für den Wohnwagen.
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