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555 Rat & Recht
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Niedriglohnjobs mit reduziertem Beitrag
Normalerweise zahlen Arbeitgeber (AG)
und Arbeitnehmer (AN) jewjils die Hälf-
te des BeUtrags zur Rentenversicherung.
Bei Niedriglohn-Jobs zwischen 400 und
800 Euro sieht dies laut BfA jedoch et-
was anders aus: Der AN hat bei diesen
Jobs nur einen reduzierten (progressiv
steigenden) Beitragsanteil zu zahlen.
Beispielsweise zahlt der AN bei einem
.erdienst von 500 Euro nur 25,33 Euro
und der AG 48,75 Euro in die Rentenver-
sicherung. Mit den verringerten AN-An-
teilen reduzieren sich allerdings auch
die Rentenanwartschaften.
Weitere Informationen: www.bfa.de
,,,,,,,,,,,, Quelle: bfa ,,,,,,,,,, >>>