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555 Rat & Recht
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Beschränkte Auskunft für Bankkunden
Ein Bankkunde muss nicht über alle Mit-
teilungen seiner Bank an die Steuer-
behörden informiert werden.
Das entschied das Frankfurter Oberlan-
desgericht/OLG. Im vorliegenden Fall
waren über das Konto des Kunden ille-
gale Geldgeschäfte ohne dessen Wissen
abgewickelt worden. Die Bank informier-
te darüber die Steuerbehörden, aber
nicht den Kunden. Da er an den illega-
len Geschäften nicht beteiligt war, sah
die Bank keUne Veranlassung zur Mittei-
lung. Das OLG schloss sich dem an.
Das Urteil liegt dem Bundesgerichthof/
BGH zur EntscheUdung vor.
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