P609 609 hessentext Sa 13.09 14:47:14
Hessischer Rundfunk - hr 2/9
GEZ - Gebühreneinzugszentrale
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Rundfunkgebühren für Geräte
in der Wohnung
Grundsätzlich müssen für jedes Rund-
funkgerät Gebühren gezahlt werden.
Im Privathaushalt sind aber in der
Regel nur ein Radio und Fernseher ge-
bührenpflichtig. Weitere Geräte in
Küche, Bad, Schlafzimmer usw. oder
in nur privat genutzten Autos sind
gebührenfrei.
Hält neben dem Wohnungsinhaber oder
seUnem Ehegatten/Partner ein Angehö-
riger mit eigenem Einkommen auch Ge-
räte bereUt, so muss er dafür geson-
dert Gebühren zahlen.
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