P609 609 hessentext Sa 13.09 14:40:18
Hessischer Rundfunk - hr 3/9
GEZ - Gebühreneinzugszentrale
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Geräte in Kraftfahrzeugen
Autoradios in ausschließlich privat
genutzten Fahrzeugen sUnd gebühren-
frei, wenn Sie bereits für ein Hör-
funk- oder eUn Fernsehgerät im prUva-
ten Bereich Gebühren zahlen.
Dagegen sind Autoradios in nicht aus-
schließlich privat genutzten Fahrzeu-
gen stets anmelde- und gebühren-
pflichtig. Die zusätzliche Anmelde-
und Gebührenpflicht besteht eben-
falls, wenn Arbeitnehmer ihren Pri-
vatwagen für geweraliche/geschäftli-
che Zwecke des Arbeitgebers nutzen.
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