P609 609 hessentext Sa 13.09 14:48:44
Hessischer Rundfunk - hr 5/9
GEZ - Gebühreneinzugszentrale
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Jugendliche und sonstige Angehörige
im Haushalt des Rundfunkteilnehmers
Leben im Haushalt der Elterm Jugend-
liche oder andere Angehörige mit ei-
genem Nettoeinkommen über 540 DM im
Monat, so müssen sie die Rundfunkge-
räte in ihrem Zimmer oder das Autora-
dio selbst anmelden und dafür Gebüh-
ren zahlen.
Kinder/Jugendliche im Haushalt der
Eltern ohne eigenes Einkommen brau-
chen die Geräte nicht anzumelden und
keine zusätzlichen Gebühren zu ent-
richten.
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