P609 609 hessentext Sa 13.09 14:41:28
Hessischer Rundfunk - hr 8/9
GEZ - Gebühreneinzugszentrale
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Befreiung von der Gebührenpflicht
Privatpersonen können bei geringem
Einkommen oder aus gesundheitlichen
Gründen unter bestimmten Vorausset-
zungen von der Zahlungspflicht be-
freit werden. Auskünfte erteilen die
örtlich zuständigen Sozialbehörden.
Die Befreiung ist zu beantragen und
nur für die Zukunft möglich.
Besondere gemeinnützige Einrichtun-
gen Xz.B. Krankenhäuser, Betriebe
der Jugend-, Behinderten- und Alten-
hilfe) können auf Antrag hin eben-
falls teUlweise befreUt werden. Aus-
künfte erhalten Sie bei der Rundfunk-
gebührenabteUlung des HR. Anschrift
und Telefonnummer auf Tafel 2 dieser
Seite. >>