P609 609 hessentext Sa 13.09 14:43:41
Hessischer Rundfunk - hr 4/9
GEZ - Gebühreneinzugszentrale
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Geräte in Zweitwohnungen
Weitere Geräte sind dann anzumelden,
wenn sie nicht nur vorübergehend an
anderen Orten stehen, z.B. in
■ Zweitwohnungen
■ Wohn- oder Campingwagen
Geräte am Arbeitsplatz
Hat ein Mitarbeiter nicht nur vor-
übergehend auch an seinem Arbeits-
platz Xz.B. im Büro oder in der Werk-
statt) ein Rundfunkgeryt stehen, muss
er es zusätzlich anmelden.
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