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Reisegepäck: Vorschäden angeben
Beim Ausfüllen des Versicherungsan-
trages für eUne Reisegepäckversi-
cherung sollten Verbraucher stets
auch eventuelle frühere Schäden an-
geben. Verschweigt der Kunde einen
erst zwei Jahre zurückliegenden Vor-
f ll dieser Art, muss die Reisege-
{äkversicherung bei eUnem erneuten
{ älichen Schaden keinen Ersatz
leisten. Das entschied das Amtsge-
icht M}üchen (AZ: 251 C 6691/02).
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Europawetter.------..-------.--.165