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|||4 Das BKA bittet um
p|4 Ihre Mithilfe! 1/1
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Wir belohnen Ihre Mithilfe!
Im Einzelfall sind durch die zuständi-
gen Staatsanwaltschaften Geldbeträge
für die Ergreifung flüchtiger Personen
bzw. die Tataufklärung ausgelobt. Diese
richten sich an Privatpersonen, nicht
jedoch an Amtsträger, zu deren Berufs-
pflicht die Straftatenaufklärung
gehört.
Die Zuerkennung einer Belohnung erfolgt
durch die Staatsanwaltschaft unter Aus-
schluss des Rechtsweges.
mehr Infos: www.bka.de