P629 629 RTL2 Mi 26.06.96 21:40:54
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TEO "///! PRESSETHEMA
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j 5 Ratgeber
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DARF DER CHEF DEN URLAUB STREICHEN?
Ja, er darf. + Wjnn ger de ein wiah-
tiger Auftrag hereingekommen ist und
er alle Leute braucht. + Wjnn siah
zuviele Kollegen krankgemeldet haben
und im Betrieb nichts mehr geht.
Hat der Chef Ihren Urlaub gestri-
chen, können Sie sich die Storno-
gebühren von ihm ersetzen lassen.
Sie selbst können Ihren Urlaub gegen
den Willen des Chefs nur aus einem
wichtigen Grund verschieben, etw
bei einem Trauerfall in der Familie.
Mehr in FERNSEHWOCHE 25, Seite 64
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