P181 181 RTL Text Mo 10 Nov 21:31:00
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VERSICHERUNG 1/1
Garage muss hausnah sein
Kommt nach einem Einbruch in die
Garage die Hausratversicherung für
den entstandenen Schaden auf?
Der BGH meUnt, grundsätzlich ja. Da-
bei muss die Garage allerdings so
nah an der versicherten Wohnung seUn,
dass zumindest noch ein Minimum an
Beobachtungs- und Überwachungsmög-
lichkeit besteht. Im konkreten Fall
ging der Kläger deswegen leer aus,
weil seine Garage immerhin fünf Ki-
lometer von der eigenen Wohnung ent-
fernt lag.
In Finanzfragen gut beraten..- >160
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