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VERSICHERUNG 1/1
Supermarkt: Immer gut festhalten
Für Schäden am Auto durch einen weg-
rollenden Einkaufswagen haftet
grundsätzlich der verursachende Kun-
de. In den AGB der Supermärkte werde
die Haftung fast immer ausgeschlos-
sen, so die Zeitschrift "Lebensmit-
telpraxis"-
Beschädigt Ihr Einkaufswagen eUn
fremdes Fahrzeug, sollten Sie auf
jeden Fall warten, bis der Halter
zurückkommt. Passiert dies beim Be-
laden des eigenen Autos, zahlt Ihre
Kfz-Haftpflicht den Fremdschaden.
Tipps zur Altersvorsorge...... >195
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