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IMMOBILIEN 1/1
Herbstlaub wie Glatteis ohne Frost
Wie bei der winterlichen Räum- und
Streupflicht besteht auch im Herbst
rund um die Uhr die Pflicht, Blätter
von den Gehwegen zu entfernen.
Rutscht ein Passant auf dem nassen
Herbstlaub aus und verletzt sich da-
bei, kann er sich mit seinen Scha-
denersatzforderungen an den Eigentü-
mer des Grundstücks wenden, vor dem
er gefallen ist. Selbst wenn der
Hauseigentümer die Räumpflicht an den
Mieter übertragen hat, bleUbt er ge-
genüber dem Geschädigten haftbar.
Verbraucher-Faxservice.-.....- >175
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