P432 432 RTLtext So 25 Mar 22:29:41
<,,,l <,,,l <,l|| Günstige
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RATGEBER GELD 1/1
Internet-Reisebuchung: Aufgepasst
Bei einer fehlerhaften Reisebuchung
im Internet besteht nach einem Ur-
teil des Amtsgerichts Frankfurt/Main
kein Anspruch auf Schadensersatz
gegen den Reiseveranstalter, wenn
der Urlaub nicht zu Stande kommt.
Ein Anspruch auf finanziellen Aus-
gleich hätte der Kunde nach Angaben
der Allgemeinen Rechtsschutz-Versi-
cherungs-AG (ARAG) nur gehabt, wenn
er eine teurere Ersatzreise gebucht
und angetreten hätte.
Weitere Infos: RTLratgeber.de 433>
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