P473 473 RTLtext So 25 Mar 22:29:46
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RATGEBER RECHT 1/1
Urteil zur Prozesskostenhilfe
Wird vor Gericht Prozesskostenhilfe
beansprucht, müssen alle hierfür er-
forderlichen Unterlagen vollständig
vorgelegt werden. Dies gilt insbeson-
dere bezüglich der "Erklärung über
die persönlichen und wirtschaftli-
chen Verhältnisse".
Denn liegen die Unterlagen nur un-
vollständig vor, kann allein aus die-
sem Grund die Prozesskostenhilfe ab-
gelehnt werden. Das bestätigte der
Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25.
01.07, Az.: IX ZR 165/06.
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