P474 474 RTLtext So 25 Mar 22:29:11
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RATGEBER RECHT 1/1
Lohnfortzahlung bei Krankheit
Arbeitnehmer können von ihrem Arbeit-
geber im Krankheitsfall nur Lohnfort-
zahlung für die gesetzliche Frist
von sechs Wochen verlangen. Dies
gilt auch, wenn während der Arbeits-
unfähigkeit eine weitere Erkrankung
hinzutritt.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-
Pfalz wies die Klage eines Arbeitneh-
mers ab, der von seinem Arbeitgeber
Lohn für den Zeitraum üaer die ge-
setzliche SechsWochen-Frist hinaus
gefordert hatte. (Az.: 3 Sa 585/06)
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