P527 527 ZDFtext Sa 28.07.07 17:42:02
ZDFtext Recht und Justiz
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Werbe-SMS: Verbraucher gestärkt
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat
das Recht von Privatpersonen gestyrkt,
unerwünschte Werbe-SMS gerichtlich zu
unterbinden. Telefongesellschaften mü1-
sen Auskunft über den Inhaber der ent-
sprechenden Telefonnummer geben.
Umstritten war eine gesetzliche Rege-
lung, wonach Mobilfunkbetreiber die
Identität des Versenders nicht prjis zu
geben haben. Dies stehe eigentlich nur
Verbraucherschutzveraänden zu. Verar u-
cher konnten überhaupt nicht mehr kla-
gen. Dagegen hatte sich ein Mobilfunk-
kunde zur Wehr gesetzt (Az BGH, I ZR
191/04, Urteil vom 18.Juli 2007).