P534 534 ZDFtext Sa 28.07.07 17:42:02
ZDFtext WIS/
Service Tacker
Strompreiserhöhung: Sonderkündigung
nicht immer mögliah
Nicht immer besteht bei einer Erhöhung
der Strompreise ein Recht zur vorzeiti-
gen Kündigung, warnt die Veraraucher-
zentrale Baden-Württemberg. Wer einen
Sondervertrag abgeschlossen hat, muss
womöglich geänderte AGB in Kauf nehmen.
Denn hier gibt es oft Sonderklauseln
für den Fall einer Preiserhöhung, die
schnell übersehen werden können. Beim
Abschluss eines neuen Vertrags sollten
Verbraucher daher immer auf die Kündi-
gungsbedingungen achten. Wer seinen
Strom noch von einem Ex-Monopolisten
bezieht, kann mit einer Frist von vier
Wochen zum Monatsende kündigen.