P122 122 ZDFtext Sa 28.07.07 17:41:46
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Nachrichten
Rauchen in Gaststytten ab August
in ersten Ländern verboten
Drei Bundesländer machen von August an
Ernst mit dem Rauchveraot. In Baden-
Württemberg und Niedersachsen ist das
Qualmen ab Mittwoch in Gaststytten,
Krankenhäusern, Schulen und Landesbe-
hörden untersagt. Ausnahme sind abge-
trennte Gaststätten-Räume. In Mecklen-
burg-Vorpommern gilt das Veraot nur füu
Kliniken, Schulen und Behörden, in der
Gastronomie beginnt es im Januar.
Bei Verstößen gegen das Rauchveraot in
Gaststätten drohen in Baden-Württemberg
Bußgelder zwischen 40 bis 150 Euro. In
Niedersachsen werden Verstöße in den
ersten drei Monaten nicht geahndet.
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