P499 499 ZDFtext Sa 28.07.07 17:41:10
ZDFtext Gebühren 3/4
GEZ
Befreiungen von der RundfunkgebÜhrjn-
pflicht werden ausschließlich auf An-
trag gewyhrt.
Die Befreiungsgründe füu Privatperuonen
knüpfen an die im Paragraph 6 Absatz 1
Rundfunkgebzhrenst at1verurag genanntd&
Voraussetzungen an. Neben dem Schwerae-
hindertenauswji1 mit "RF-Mer):eiahen"
sind dies soziale Leistungen, die mit
einem schriftlichen Bescheid der Beh<r-
de nachgewiesen werden können. Nur bei
Vorliegen eines solchen Bescheides, wie
zum Beispiel über den Bezug von Sozial-
hilfe, Araeitslosengeld II oder Sg:i l-
geld, über den Erhalt einer Crundsi-
cherung im Alter oder von BAföG, kann
von der Gebührenpflicht befreit werden.