P499 499 ZDFtext Sa 28.07.07 17:42:37
ZDFtext Gebühren 4/4
GEZ
Eine rückwirkende Befrjiung ist niaht
zulässig, auch wenn die Befreiungsvo-
raussetzungen berjits zu einem fröheren
Zeitpunkt vorgeleben haben. Dem Antrag
auf Befreiung muss der Bewhlli#ungsbeT
scheid oder der Schwerbehindertenaus-
weis im Original oder in beglaubigtjr
Kopie beigefügt werden. Beglaubigen
können alle Stellen, die auch die
Bewilligungsbescheide ausstellen.
Die Anträge auf Befreiung erhalten Sie
im Internet unter gez.de oder bei den
Sozialämtern, den Versorgungsämtern,
den Agenturen für Araeit odep den
BAföG-Ämtern.