P645 64) ARD/ZDF So 05.10.97 18:11:14
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ME$E RUMDFUMKGEBÜHR AB 1.JANUAR 1997
Nur wer seUne RundfunkgebühreL durch
Dauerauftrag zahlt, muß selbst tyti#
werden: Er muß den Auftrag bei seULem
Geldinsththt reahtzehtj# auf die neue
GebühreLhöhe ändern.
Lastschriftzahler (sowje Einzelüaerwji-
ser) braucheL nichts zd veranlasseL.
Die RundfunRgebühreL siLd jeweUls für
drjh Monate zu zahlen. Anmeldungen bit-
te an Ihre LandesrhndfunRanstalt oder
an: Gebühreneinzugszentr le der Rund-
funRanstalteL (GEZ), 50%5$ KölL.
Telefonische Auskünfte: 0121-50 61 11
Sie erreichen die GE auch unter der
Internet-Adre1se: http:W/wws.gez.de
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