P151 151 ZDFtext Fr 17.08.07 16:51:49
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Stichwort: Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist laut Bundesagen-
tur für Arbeit (BA) vorgesehen für El-
tern mit geringem Einkommen, die in ih-
rem Haushalt unverheiratete Kinder un-
ter 25 Jahre versorgen.
Hartz-IV-Empfängern wird kein Kinderzu-
schlag gewährt, ihr Nachwuchs erhält 60
bis 80 Prozent der Erwachsenen-Regel-
sätze als Sozialgeld. Der Kinderzu-
schlag beträgt höchstens 140 Euro pro
Monat und Kind und wird zusammen mit
dem Kindergeld gezahlt - bei unverän-
derten Verhältnissen für längstens 36
Monate.
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