P499 499 ZDFtext Fr 17.08.07 16:52:51
ZDFtext Gebühren 3/4
GEZ
Befreiungen von der Rundfunkgebühren-
pflicht werden ausschließlich auf An-
trag gewährt.
Die Befreiungsgründe für Privatpersonen
knüpfen an die im Paragraph 6 Absatz 1
Rundfunkgebührenstaatsvertrag genannten
Voraussetzungen an. Neben dem Schwerbe-
hindertenausweis mit "RF-Merkzeichen"
sind dies soziale Leistungen, die mit
einem schriftlichen Bescheid der Behör-
de nachgewiesen werden können. Nur bei
Vorliegen eines solchen Bescheides, wie
zum Beispiel über den Bezug von Sozial-
hilfe, Arbeitslosengeld II oder Sozial-
geld, über den Erhalt einer Grundsi-
cherung im Alter oder von BAföG, kann
von der Gebührenpflicht befreit werden.