P532 532 ZDFtext Fr 17.08.07 16:54:02
ZDFtext WISO
Service
Neu: Sie können die Kündigung auch te-
lefonisch Mitteilen unter der Hotline:
2.Schritt: Wenn Sie glauben, dass Ihre
Kündigung unbegründet ist, müssen Sie
innerhalb von drei Wochen schriftlich
Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Kosten entstehen für Sie dabei nur,
wenn Sie einen Anwalt einschalten.
3.Schritt: Sie sollten sich unbedingt
gleich nach der Kündigung ein Arbeits-
zeugnis ausstellen lassen. Fällt die
Beurteilung schlecht aus, sollten Sie
sich sofort dagegen wehren. Vorsicht
bei Abwicklungsverträgen, die gern mit
der Kündigung geschlossen werden:
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