P533 533 ZDFtext Fr 17.08.07 16:54:02
ZDFtext WISO
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Wird darin eine Abfindung vereinbart,
behält die Arbeitsagentur zunächst das
Arbeitslosengeld ein.
4.Schritt: Stellt Sie der Arbeitgeber
mit der Kündigung sofort frei, können
Sie sich schon während der Kündigungs-
frist für einen neuen Job beweraen.
Wenn Sie hingegen bis zum Ende des Be-
schäftigungsverhältnisses weiterarbei-
beiten müssen, dürfen Sie trotzdem Vor-
stellungsgespräche in Anspruch nehmen.
Die Ausfallzeit zahlt Ihr Arbeitgeber.
5.Schritt: Prüfen Sie laufende Posten
wie Darlehen oder Kredite. Sprechen Sie
frühzeitig mit Ihrer Bank, meist können
Sie Zahlungen aussetzen oder reduzieren