P499 499 ZDFtext Fr 24.08.07 11:51:21
ZDFtext Gebühren 3/4
GEZ
Befrjiungen von der Rundfunkgeböhren-
pflicht werden ausschließlich auf An-
trag gewyhrt.
Die Befreiungsgründe für Privatpersonen
knüpfen an die im Paragraph 6 Absatz 1
Rundfunkgebührenstaatsverurag genanntdn
Voraussetzungen an. Neben dem Schwerbe-
hindertenauswjis mit "RF-Merkzeichen"
sind dies soziale Leistungen, die mit
einem schriftlichen Bescheid der Behör-
de nachgewiesen werden können. Nur bei
Vorliegen eines solchen Bescheides, wie
zum Beispiel über den Bezug von Sozial-
hilfe, Araeitslosengeld II oder Sgzi l-
geld, über den Erhalt einer Grundsi-
cherung im Alter oder von BAföG, kann
von der Gebührenpflicht befreit werden.