P526 526 ZDFtext Di 21.08.07 20:47:12
ZDFtext Recht und Justiz
Service
Freizeitradler dürfen ohne Helm fahren
Freizeit-Radfahrer müssen im Unter-
schied zu Rennradfahrern keinen Schutz-
helm tragen, um bei einem Unfall Ver-
sicherungsleistungen zu erhalten.
Geklagt hatte ein Radler, der wegen ei-
ner Fußgängerin auf einem Radweg ge-
stürzt war und sich am Kopf verletzt
hatte. Die Versicherung der Frau wollte
den Schaden des Mannes nicht zahlen,
weil er keinen Helm getragen hatte.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-1
U 278/06, Urteil vom 16.08.2007.