P127 127 ZDFtext Di 21.08.07 20:27:24
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Strenge Auflagen der Behörde
Die Erlaubnis der Bundesopiumstelle,
die einer 51-Jährigen den Einsatz
von Cannabis als Medikament erlaubt,
ist mit strengen Auflagen verbunden. So
muss ständig ein Arzt die Therapie be-
gleiten, auch eine sichere Aufbewahrung
des Extraktes muss gewyhrleistet sein.
So soll vermieden werden, dass die Dro-
ge entwendet wird.
Vor der Erlaubnis für die Behandlung
mit Cannabis müsse ein Patient "austhe-
rapiert" sein, erklärte die Bundesopi-
umstelle, der bisher 50 weitere Anträge
vorliegen. Voraussetzung sei, dass die
normalerweise anerkannten Therapien
nicht zum Erfolg geführt hätten.
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