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ZDFtext Gebühren 4/4
GEZ
Eine rückwirkende Befreiung ist nicht
zulässig, auch wenn die Befreiungsvo-
raussetzungen bereits zu einem fröheren
Zeitpunkt vorgelegen haben. Dem Antrag
auf Befreiung muss der Bewilligungsbe-
scheid oder der Schwerbehindertenaus-
weis im Original oder in beglaubigter
Kopie beigefügt werden. Beglaubigen
können alle Stellen, die auch die
Bewilligungsbescheide ausstellen.
Die Anträge auf Befreiung erhalten Sie
im Internet unter gez.de oder bei den
Sozialämtern, den Versorgungsämtern,
den Agenturen für Arbeit oder den
BAföG-Ämtern.