P505 505 ZDFtext Di 28.08.07 20:38:29
ZDFtext Ratgeber
Service Gebrauchtwagenkauf
Angabepflicht von Vorschäden
Ein Unfallschaden am Auto, egal welcher
Art, darf von einem Verkäufer nicht
verschwiegen werden. In der Praxis ist
es jedoch schwer nachzuweisen, dass ein
Schaden bekannt war, wenn er nicht im
Besitzzeitraum des Vorbesitzers einge-
treten ist.
Allerdings haben gewerbliche Autover-
käufer eine gesetzliche Prüfungs-
pflicht durch Lackschichtdickenmessung
und andere Kontrollmaßnahmen. Wird das
Kraftfahrzeug jedoch von einem Privat-
mann gekauft, sollte man sich die Un-
fallfreiheit ausdrücklich garantieren
lassen.