P528 528 ZDFtext Di 28.08.07 20:48:26
ZDFtext Recht und Justiz
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Hohes Schulgeld nicht absetzbar
Wer sein Kind auf eine besonders teure
Privatschule im Ausland schickt, kann
das Schulgeld nicht als Sonderausgabe
von der Steuer absetzen.
Schulgelder für den Besuch einer Pri-
vatschule sind nur unter gesetzlichen
Voraussetzungen abziehbar.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass
die Schule nicht allgemein zugänglich
sei, weil Normalverdiener sie gar nicht
bezahlen könnten.(Finanzgericht Rhein-
land-Pfalz Neustadt/w, Az: 2 K 1741/06,
Urteil (noch nicht rechtskräftig) vom
22.08.2007.