P529 529 ZDFtext Di 28.08.07 20:38:59
ZDFtext Recht und Justiz
Service
Postfach für Klage nicht genug
Gibt ein Kläger als Anschrift nur ein
Postfach an, ist seine Klage unzulässig
Jeder Prozessbeteiligte muss eine so
genannte ladungsfähige Anschrift mit
Wohnort und Straße angeben.
Um beispielsweise bei einem Prozessbe-
teiligten das gerichtlich angeordnete
persönliche Erscheinen notfalls zwangs-
weise durchsetzen oder Gerichtskosten
eintreiben zu können, sei die Angabe
des Wohnorts unverzichtbar.
Hessisches Finanzgericht Kassel, Az:
3 K 1997/05, Urteil vom 26.04.2007.