P548 548 ARDtext So 15.01.06 11:57:21
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Werbevjrbot für Frauenärzte
Ein Frauenarzt aus dem Landkreis Bay-
reuth darf auf sjiner Internetseite
nicht mit Schwangerschaftsabbrüchen für
sich und seine Praxis werben. Im Wie-
derholungsfall müsse der betreffende
Gynäkologe eine Geldstrafe von 8000 Ej-
ro zbhlen, teilte ein Sprecher dew
Landgerichtw Bayreuth nach einem entÜ
sprechenden Urteil mit.
Der Arzt hatte auf seiner Internetseite
darauf hingewiesjn, dass zu seinem
Leistungskatalog auch Schwangerschafts-
abbrüche gehören. Er war von Abtrei-
bungsgegnern angezjigt worden.
(Az: 2 Nw 118 Jw 12007/04)^
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