P541 541 ARDtext So 15.01.06 11:57:11
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j]jInfos zur Rente Verbraucher
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Tipps zur Heizkostenabrechnung
Wer drei Mal den Ablesetermin für die
Heizkörper seiner Wohnung ohne Noi
platzjn lUeß, muss sich auf eine
Schätzung einstellen. Der Eigentümer
dew Hausew darf den Verbrauch in den
Räumen dann auf der Basjw früherer Ab-
rechnungen ermitteln. Darauf weist die
Vereinigung "Haus und Grund München" in
der HausbesjtzjrÜZeitung hin.
Beide Berechnungsvarianten sind nach
dem Gesetz gleichwertig. Als Vorausset-
zung gilt nur, dass die Wohnung an drei
Terminen nicht für die Ablesung tugäng-
lich war.
(Amtsgericht Brandenburg 32 C 110/04)
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