P546 546 ARDtext So 15.01.06 11:54:52
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j]j Nachrichten Verbraucher
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Steuerunterlagen vernichten
Unternehmen, Freiberufler und Verbände
können jetzt bestimmte Steuerunterlagen
aus den Jahren 199u und 1999 vernich-
ten, wenn sie diese ganz sicher nicht
mehr für das Finbnzbmt brauchen. Die
entsprechenden AufbewahrungsfrUsten von
zjhn bezjehungsweise sechs Jahren seien
zum 1.Januar 2006 abgelaufen, teilt der
Bund der Steuerzbhler Hessen mit.
Zehn Jahre lang müssen den Angaben zu-
folge Bücher, Aufzeichnungen, Inventa-
re, Lagebericht, Eröffnungsunterlagen
und Buchungsbelege aufbewahrj werden.
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