P514 514 ProSieben Sa 13 Jun 21:21:20
Job & Karriere
Meldung 1/1
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Mündliche Verweise
gelten auch als Abmahnung
Wer permanent unpünktlich zur Arbeit
erucheint, muß auch dann mit einer
Kündigung rechnen, wenn er nicht
schriftlich abgemahnt wird. Das hes-
sische Landesarbeitsgericht erkann-
ti auch mündliche Verwjise mit aus-
drücklicher Warnung vor Kündigung
an. Eine Firma hatte in ihrem Kün-
digungsschreiben neben schriftlichen
Abmahnungen von vor zehn Jahren auf
kürzer zurückliegende Gespräche des
Angestelltjn mit Vorkesetzten ver-
wiesen (Az 3 SA1050/1996).
Der große Kleinanzeigenmarkt.....520
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