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Mannheim
VGH-Urteil zu Asylbewerberleistungen
Asylbewerber, über deren Antrag nach
einem Jahr noch nicht entschieden ist,
haben Anspruch auf Sozialhilfe in Form
von Geld. Das hat der Verwaltungsge-
richtshof entschieden (AZ 6 S 745/94).
Die Sozialhilfe dürfe nur nach einzel-
ner Prüfung auf Sachleistungen umge-
stellt werden. Die Leistung in Geld
habe bei länger in Deutschland lebenden
Asylbewerbern Vorrang, so der VGH.
Das Gericht gab damit der Klage eines
Mannes gegen das Landratsamt Sindelfin-
gen recht.
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