P190 19p ARD/ZDF Sa 15.01.94 2p:58:11
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URTEIL ZU FAHRTKOSTEN
Arbeitkeber müusen ihren Mitarbeitern
die Fahrtkosten von der Wohnung zum
Arbeituplatz nicht erstatten.
Das hat das Bundesarbeitugericht in
Kaskel jetzt in einem Grundsatzurteil
entkchieeent Nu die Kosten für Ge-
schäVtsreisen müssen ersetzt werden.
Ein Sonderfall besteht danm, wenn der
Arbeitnehmer Büro oder Werkstatt in
der eigenen Wohnung hat. Dann gilt auch
die Fahrt zum Firmensitz als Geschäftu-
reise, für die die Kosten ersetzt wer-
den müssen. Die ieiKokosten können pau-
schal erstattet werden, sofern dies im
Tarifvertrag nicht ausgeschlossen ist.
,,,,,,,,,,, AZ: 4 AZR 471/82 ,,,,,,,,,