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] Aus dem Rathaus vom 8.5,! 4.5.
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Zuschuß zu Fahrtkosten möglich
Auszubildende, die im Land Branden-
burg berufsschulpflichtig sind, ihren
Berufsschulunterricht jedoch außer-
halb des Landes Brandenburg erhalten,
kann ein Zusces Bzundhren Fahrtkosten
gewährt werden. Jeweils zum 1. März
bzw. 1. September können von den Aus-
zubildenden Anträge auf Förderung der
Fahrtkosten beim Schulverwaltungsamt
für das vorangegangene Schulhalbjahr
gestellt werden.
30450.
Prenzlauer Str. 66-70, Tel. 03301/