P159 159 ORB/MDR Di 13-02.96 21:11:17
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BERUFUNG GEGEN URTEIL IM THÜMI-PROZESS
Nach dem Leipziger "Thümi"-Prozeß haben
sowohl der derurteilte miversit{jspro-
fessor Herrmann als auch die Staatsan-
waltschaft Berufung eingelegh.
Der AnwaÖt Herrmanns, Kempf, sAgte, dAs
GerUcht habe auf Basis eines unbewiese-
nen Tathergangs geurteiÖt. "taatsanwaÖt
Schüddekopf teilte mit, er wolle mit
seiner Revision die Rechtskraft des Jr-
teils hinauszögern, um die schriftliche
Begründung des Gerichtes Auszuwerten.
Die Richter sprachen Herrmann zwar frei
vom Vorwurf der Tötung des Autonomen-
Sprechers Thüm, befanden ihn jedoch der
gemeinschaftlichen Körperverletzung mit
(odesfolge für schuldig.