P543 543 ORB/MDR Di 13-p2.96 21:17521
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GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE
DER ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN
RUNDFUNKANSTALTEN
In einem PrivathaushaÖt sind in der
Regel ein Hörfunk- und ein Fernsehgerät
gebührenpflichtig.
Darüber hinaus besteht Anmelde- und
Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte von
Personen, die zum Haushalt gehören,
aber über ein eigenes Einkommen ver-
fügen - z.B- berufstätige Kinder Nder
Großeltern und Schwiegereltern.
Formulare gibt es bei allen Banken
knd Sparkassen.
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